Spanien hat versagt

Der spanische Kongress hat am 09.02.2023 das neue "Tierschutzgesetz" mit knapper Mehrheit verabschiedet. Diesen Namen hat es absolut nicht verdient. Am 29.09.2023 ist es in Kraft getreten.

Die Jagd- und Diensthunde sind davon ausgeschlossen. Sie haben keinerlei Rechte erhalten.

Es ist unbegreiflich, wenn man überlegt, dass auch Rettungshunde, die z.B in Folge des Erdbebens in der Türkei Menschen retten, keinerlei Rechte haben. Außerdem hat der Kongress das Strafgesetz reformiert, d.h. das für Tiermissbrauchsverbrechen, die Gefängnisstrafe durch einfache Geldstrafen ersetzt wird. Zusätzlich wurde die sexuelle Ausbeutung von Tieren, die erst seit 2015 in Spanien strafbar ist, wieder legalisiert(!).
In Deutschland ist es mit der Gesetzesänderung vom 13. Juli 2013 grundsätzlich verboten, „ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.“ (§ 3 S. 1 Nr. 13 TierSchG) und wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt.


Trotzdem: 

Am 8. Dezember 2015 lehnte das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen den § 3 Satz 1 Nr. 13 des Tierschutzgesetzes ab. In der Begründung stellte es klar, das im Tierschutzgesetz verankerte Verbot greife nur dann, wenn das Tier zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen wird. Demnach ist der Geschlechtsverkehr mit Tieren in Deutschland nicht grundsätzlich verboten.


Das ist Europa 2024! Warum ist Tierschutz in der EU immer noch nicht ein eigenständiges Politikfeld wie beispielsweise der Umweltschutz?


Wir geben nicht auf und kämpfen weiter gegen die Versachlichung der Tiere. Gemeinsam mit euch erhöhen wir weiterhin den Druck auf die spanische Regierung und unterstützen unsere spanischen Tierschutzfreunde. Siehe Menüpunkt "Aktionen".


Nicht nur Jagdhunde wie z.B. Galgos, Podencos, Pointer, Bodegueros, Setter, Bretonen, Weimaraner, Labradore, Dackel, Dogos, Bracken usw. sondern auch Arbeitshunde wie Polizeihunde, Weidehunde, Blindenhunde, Therapiehunde, Kampfhunde, Wachhunde und Hunde die beruflich genutzt werden, sind aus dem neuen Tierschutzgesetz ausgeschlossen. Alle Hunderassen, die nicht in Gemeinschaft mit den Menschen im Haus leben.

Seit der Verabschiedung des neuen Tierschutzgesetzes durch die Regierung unter Ausschluss von Jagdhunden hat sich die massive Vernachlässigung und Entsorgung von Jagdhunden erhöht.

Das bestehende Elend für die Tiere geht auf unabsehbare Zeit weiter (siehe Menüpunkt "Hast du gewusst Spanien"). Kennst du die Dokumentation in der ARD und WDR Mediathek "Hoffnung für Spaniens gequälte Tiere?"


Diese Diskriminierung verleiht mehr Freizügigkeit und Straflosigkeit angesichts von Verbrechen, die gegen Jagdhunde begangen werden.
Es ist nicht hinnehmbar, dass die Jagdlobby etc. von den
Verpflichtungen befreit ist, die der Rest der spanischen Bürger haben wird.


Spanien ist das einzige Land in Europa, wo die Hetzjagd mit Hunden mit all ihren Grausamkeiten noch erlaubt ist. Wir verstehen nicht, wie die spanische Gesetzgebung sie nicht nur verbietet, sondern sie auch durch Subventionen und Erklärungen wie die von kulturellen Interesse schützt und ermutigt (ebenso den Stierkampf und das Taubenschießen). Dieses Gesetz ist eine Schande für Europa! Die EU braucht endlich eine eigenständige Tierschutzpolitik!


Die Rechte der spanischen Galgos im EU-Recht im Detail erklärt:
https://jaspersabenteuer.podigee.io/36-die-eu-und-die-spanischen-jagdhunde


Bitte unterschreibe die Petition:

https://www.change.org/p/paremos-esto-antes-del-9-de-marzo