Internationale Export- und Transitwege von Greyhounds
Züchter, Trainer und Agenten nutzen ein weit verzweigtes Netzwerk aus Zwischenländern, um Greyhounds in Drittstaaten zu exportieren – oft dorthin, wo keine Tierschutzstandards gelten.
Die Hunde verschwinden dabei häufig aus europäischen Tracking‑Systemen und landen in Rennanlagen, Zuchtfabriken oder sogar der Hundefleisch- und Lederindustrie.
Haupt‑Export- und Transitwege:
- Irland → Spanien → China
- England → Frankreich → Pakistan
- Irland/UK → Portugal → Asien/Nordafrika
- Irland/UK → Osteuropa → Pakistan/Indien/Vereinigte Arabische Emirate
- Spanien/Portugal → Nordafrika → Asien
Diese Routen werden genutzt, um Hunde weiterzuverkaufen, umzuregistrieren oder aus EU‑Systemen zu entfernen.
Wichtige Transitländer:
- Portugal – Umschlagpunkt für Exporte nach Asien & Nordafrika
- Frankreich & Belgien – zentrale Routen für UK‑Hunde nach dem Brexit
- Spanien & Portugal – Drehscheiben für Exporte in Drittstaaten
- Polen, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Tschechien, Slowakei – "graue Zone“ mit schwachen Kontrollen
Europäische Parlamentarische Anfragen & Berichte
der EU Parliamentary Questions on Greyhound Exports (2019–2024) belegen:
- Exporte aus Irland und UK in EU‑Staaten
- Weitertransporte aus EU‑Staaten in Drittstaaten
- fehlende EU‑weite Rückverfolgbarkeit
Die neue EU‑Verordnung zur Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen (Stand 2026) soll eigentlich Transparenz schaffen – doch genau dort, wo Hunde wirtschaftlich genutzt werden, entstehen Ausnahmen. Und diese Ausnahmen sind strukturell identisch mit den Lücken, die beim Export von Greyhounds ausgenutzt werden.
1. Ausnahmen schaffen "Schlupflöcher" – ideal für Exporteure
Die Verordnung nimmt Jagd‑, Herdenschutz‑ und Arbeitshunde teilweise aus der strengen Rückverfolgbarkeit heraus. Das bedeutet:
- weniger Dokumentationspflicht
- weniger Kontrolle
- weniger Sanktionen
- mehr Interpretationsspielraum
➡️ Genau solche "Schlupflöcher" werden auch beim Export von Greyhounds genutzt, um Hunde umzuregistrieren, umzudeklarieren oder aus EU‑Systemen zu entfernen.
2. Greyhounds werden häufig als "Arbeitshunde" deklariert
Beim Export werden Greyhounds oft nicht als Rennhunde geführt, sondern als:
- Sporthunde
- Arbeitshunde
- Trainingshunde
- Zuchthunde
➡️ Dadurch fallen sie automatisch in die Ausnahmeregelungen, obwohl sie faktisch Teil der Renn‑ und Glücksspielindustrie sind.
3. Fehlende Rückverfolgbarkeit erleichtert das "Verschwinden" von Hunden
Wenn Hunde nicht lückenlos registriert werden müssen, können sie:
- über Zwischenländer geschleust werden
- umregistriert werden
- unter neuer Identität weiterverkauft werden
- aus dem EU‑Tracking verschwinden
➡️ Genau das passiert bei Greyhounds, die über Spanien, Portugal, Osteuropa oder Frankreich
weiter nach Pakistan, Indien, China oder Nordafrika exportiert werden.
4. Die Industrie nutzt dieselben Mechanismen wie Jagd‑ und Arbeitshundehaltung
Sowohl bei Jagd‑ als auch bei Rennhunden gilt:
- wirtschaftliche Nutzung
- hoher Verschleiß
- frühes Aussortieren
- Weiterverkauf ins Ausland
- fehlende Kontrolle über das Endziel ➡️ Die Ausnahmen in der Verordnung normalisieren diese Praxis, statt sie zu verhindern.
- Lobbyarbeit der Rennindustrie
- weitere Ausnahmen,
- Schlupflöcher für Exporte,
- fehlende Sanktionen bei Missbrauch. ➡️ Greyhounds werden dadurch nicht besser geschützt, sondern noch leichter handelbar.
5. Politisch entsteht ein gefährlicher Präzedenzfall
Wenn die EU sagt:
"Für bestimmte wirtschaftlich genutzte Hunde gelten weniger strenge Regeln",
dann öffnet das die Tür für:
Die Ausnahmen für Jagd‑ und Arbeitshunde in der EU‑Rückverfolgbarkeitsverordnung schaffen genau jene Lücken, die auch beim Export von Greyhounds genutzt werden: fehlende Kontrolle, fehlende Dokumentation und das systematische Verschwinden von Hunden aus offiziellen Registern.
Mehr Details zur Rückverfolgbarkeit für Jagd- und Arbeitshunde findest du unter NEWS!
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